zaterdag 17 december 2016

Lokale tuinoorlogen met Tuinkabouters als bron van rechterlijke burenruzie


"Wuchernde Büsche, Lärmbelästigung, Gartenzwerge: Jedes Jahr landen vor deutschen Gerichten Hunderttausende Fälle von Nachbarschaftsstreit. Meistens geht es um Egoismus und Rechthaberei, sagt Olaf Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese"

Een uitstreksel uit de gevallen met tuindwergen burenruzie

“ZEIT: Es gibt in vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten ja so etwas wie einen stillen Hauptdarsteller: den Gartenzwerg. Sie haben dazu einen Aufsatz in einer Eigentümer-Zeitschrift veröffentlicht. Titel: Die Gartenzwerge – ein nationales Problem. Sie unterscheiden drei Typen des Gartenzwergs: den Arbeitszwerg mit Schippe, den faul herumliegenden Freizeitzwerg und den musizierenden Kulturzwerg.

Riecke: Der berühmteste Gartenzwerg hat es in Hamburg durch drei Instanzen geschafft, bis zum Oberlandesgericht. Eine Frau verklagte ihren Nachbarn, weil er im gemeinsam genutzten Garten zwei Zwerge aufgestellt hatte. Sie begründete ihre Klage damit, dass Gartenzwerge ein Symbol der Engstirnigkeit und Dummheit seien.

ZEIT: Bekam sie recht?

Riecke: Ja, das Oberlandesgericht urteilte im Sinne der Klägerin. In der Begründung hieß es, dass die Gartenzwerge trotz ihrer geringen Abmessungen durch ihre leuchtend roten Zipfelmützen zu sehr auffallen. Eine überzogene Entscheidung, finde ich. Aber, um es mit Karl Kraus zu sagen: Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.


Riecke: Es tauchten dann allerdings neue Zwerge auf, im Fenster des Unterlegenen. In überdimensionierter Form. Die konnte keiner verbieten.

ZEIT: Eine spezielle Unterart des Gartenzwergs ist der Frustzwerg. Was zeichnet ihn aus?

Riecke: Wenn man seinem Nachbarn nicht den ganzen Tag die Zunge rausstrecken kann, weil das auf Dauer anstrengend ist, stellt man einen Frustzwerg auf, der die Zunge rausstreckt. Am besten aufs Garagendach, damit der Nachbar den Zwerg auch gut sieht.

ZEIT: Und das ist nicht rechtens?

Riecke: Ja, flagrant rechtswidrig. Eine nicht hinnehmbare Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Der Frustzwerg ist eine Permanentbeleidigung.

ZEIT: Er wird behandelt, als sei er ein Mensch.

Riecke: Er ist wie ein Stellvertreter, ein Alter Ego. In Niedersachsen gab es den Fall, dass ein Mieter einen Gartenzwerg mit Stinkefinger aufstellte und die Zwergenhand umwickelte. Dann hat ein Nachbar geklagt. Da hat das Gericht gesagt: Dass du weißt, dass darunter der Stinkefinger ist, reicht nicht aus für ein Verbot. Der Gartenzwerg heißt in der Amtssprache übrigens Hartbrandwichtel, kurz HBW.

ZEIT: Mussten Sie auch schon über Hartbrandwichtel urteilen?

Riecke: Zum Glück nicht. Aber es gab ähnliche Fälle. Peanuts.”

17. Dezember 2016 DIE ZEIT Nr. 50/2016, 1. Dezember 2016
Interview: Felix Dachsel mit OLAF RIECKE

seit 1985 Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese. Er ist Autor mehrerer Fachbücher und Dozent an der Hagen Law School (http://riecke-hamburg.de)

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